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Anwälte in Leipzig

Häufig gestellte Fragen

Anwälte in Leipzig
Hier finden Sie einige Erklärungen und Erläuterungen.

Am Visumsverfahren sind verschiedene Behörden beteiligt, deren Zustimmung zur Erteilung des Visums erforderlich ist. Je nach Herkunftsland bzw. Land des regelmäßigen Aufenthalts sind sowohl die zu erfüllenden Anforderungen als auch die Vorgehensweise bei der Beantragung des gewünschten Aufenthaltstitels unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, mithilfe einer Rechtsberatung im Vorfeld die nötigen Schritte zu klären, um zügig ein Visum zu erhalten.

Zunächst muss ein Termin bei der zuständigen Deutschen Botschaft zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden. Bei diesem sollten dann alle notwendigen Unterlagen und Stellungnahmen in der geforderten Anzahl und inklusive Übersetzungen vorgelegt werden. Nachdem die Botschaft die Dokumente geprüft hat, beteiligt sie die Ausländerbehörde und im Falle der Erwerbsmigration weitere staatliche Stellen. Erteilen alle Stellen die Zustimmung, wird das Visum ausgestellt und einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland steht nichts mehr Wege.

Beim Visumsverfahren unterstützen wir Sie insbesondere bei der Kommunikation mit den Behörden, bereiten Sie auf Ihre Termine bei diesen vor und fertigen vorzulegende Stellungnahmen an. So vermeiden Sie langwierige Widerspruchs- und Remonstrationsverfahren und beschleunigen den Prozess Ihrer Einreise.

Der Aufenthalt in Deutschland ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Diese sind teilweise im Gesetz normiert, können sich aber auch aus anderen, nicht ausdrücklich gesetzlich festgehaltenen Gründen, ergeben.

Hierbei sind von allen einreisenden Ausländern zu erfüllende Voraussetzungen den Behörden nachzuweisen sowie je nach Aufenthaltszweck spezielle Bedingungen zu erfüllen. Beim Vorliegen besonderer Umstände, kann von einigen Voraussetzungen abgesehen werden und auch wenn sie nicht vorliegen sollten, die Erteilung eines Aufenthaltstitels möglich sein.

Auch für ausreisepflichtige Ausländer gibt es bei guten und ersthaften Integrationsbemühungen zahlreiche Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Wir beraten Sie gern zu den für Sie bestehenden Möglichkeiten. (Verweis auf Aufenthaltsverfestigung)