Gewährleistung der Einheitlichkeit der Entscheidungen im Asylverfahren
Die in sozialwissenschaftlichen Studien nachgewiesenen Divergenzen in den asylpolitischen Entscheidungen Deutschlands treten auch in der jüngsten Zeit nach wie vor auf und lassen sich auch nicht zumeist auf die individuellen Sachverhalte eines Asylgesuches zurückführen.
In der Konsequenz hängt die Gewährung humanitären Schutzes damit weiterhin davon ab, in welchem regionalen Umfeld die Entscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die für Widersprüche zuständigen Verwaltungsrichterinnen- und Verwaltungsrichter tätig sind.
Die Diskussionen um die COVID-Strategie der Bundesregierung haben gezeigt, wie wichtig für die Akzeptanz der Politik in der Bevölkerung die transparente Darstellung der Forschungsergebnisse ist, auf denen die verfügten Maßnahmen beruhen.
Nach den Worten der aktuellen Viezepräsidentin des BAMF Ursula Gräfin Praschma, die zu dem Schluss kommt, dass ausnahmslos alle Schutzquotenabweichungen der Außenstellen von der bundesweiten Schutzquote im 2. Halbjahr 2019 bei näherer Betrachtung nachvollziehbar wären, scheint ein Weg zu einer evidenz-basierten Asylpolitik und Vereinheitlichung der Asyl-Entscheidungspraxis des BAMF noch weit entfernt.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtlichen Rat zu suchen, sollten Sie einen ablehnenden Bescheid des BAMF erhalten.